2G-Regel
Was ist die „2 G-Regel“?
Das bedeutet, dass wir alle unsere Reisen ausschließlich für vollständig gegen COVID-19-Geimpfte und -Genesene Gäste anbieten.
Was hat BLESINGERtours dazu bewegt künftig nur noch geimpfte oder genesene Gäste an Bord zu begrüßen?
Corona stellt uns bei der Organisation und Durchführung unserer Reisen vor große Herausforderungen. In vielen Ländern gelten vermehrt Zutrittsbeschränkungen zu Sehenswürdigkeiten, Restaurants und Geschäften. Trotzdem konnten wir in den vergangenen Monaten sehr viele erlebnisreiche Reisen mit Ihnen durchführen. Damit das so bleibt und weil mittlerweile nahezu 100% unserer Gäste vollständig geimpft sind, führen auch wir ab sofort die „2 G-Regel“ ein.
Ab wann tritt die „2 G-Regel“ in Kraft?
Die „2 G-Regel“ gilt für alle Reisen ab dem 15.11.2021.
Was bedeutet vollständiger Impfschutz?
Bei Reiseantritt ist ein Nachweis über einen zum Reisezeitraum gültigen und vollständigen Impfschutz gegen COVID-19 vorzulegen. Lt. Behörden gilt eine Impfung 14 Tage nach der zweiten Impfdosis (bei Johnson & Johnson nach der 1. Impfung) als vollständig (eventuelle Änderungen bzgl. Booster-Impfungen vorbehalten).
Dieser Nachweis muss entweder elektronisch (CovPass-App oder Corona Warn-App) oder in Papierform, aber in jedem Fall mit einem QR-Code versehen, vor Reiseantritt dem Bordpersonal vorgelegt werden. Da das EU COVID-Zertifikat eine gängige Methode zum Nachweis des Impf- oder Genesenen-Status ist, bitten wir auch Sie dieses vorzuzeigen. Sofern Sie noch nicht im Besitz eines solchen mehrsprachigen Zertifikates sind, kann dies Ihre Apotheke ausstellen. Sie legen in der Apotheke Ihren Impfpass vor und Ihnen wird das digitale EU COVID-Zertifikat ausgestellt.
Was bedeutet genesen?
Sie gelten als genesen, wenn Sie ein positives PCR-Testergebnis vorlegen können. Die Testung muss mind. 28 Tage und darf maximal sechs Monate zurückliegen.
Dieser Nachweis muss entweder elektronisch (CovPass-App oder Corona Warn-App) oder in Papierform, aber in jedem Fall mit einem QR-Code versehen, vor Reiseantritt dem Bordpersonal vorgelegt werden. Da das EU COVID-Zertifikat eine gängige Methode zum Nachweis des Impf- oder Genesenen-Status ist, bitten wir auch Sie dieses vorzuzeigen. Sofern Sie noch nicht im Besitz eines solchen mehrsprachigen Zertifikates sind, kann dies Ihre Apotheke ausstellen. Sie legen in der Apotheke Ihren Impfpass vor und Ihnen wird das digitale EU COVID-Zertifikat ausgestellt.
Was bedeutet das für Sie als Reisegast?
Bei Buchung einer Reise bestätigen Sie verbindlich, dass Sie und alle von Ihnen gebuchten Reiseteilnehmer, die zum Reisezeitraum geforderten Voraussetzungen bei Antritt sowie während des gesamten Reisezeitraums erfüllen und Sie mit der Überprüfung des Impf- bzw. Genesenen-Status vor Reiseantritt einverstanden sind.
Wenn Sie bei Reiseantritt keinen gültigen Nachweis vorzeigen können, dürfen Sie an der Reise nicht teilnehmen. Wir erlauben uns, die damit anfallenden Entschädigungskosten gemäß Ziff. 9.3 der AGBs zu verlangen.
Was passiert mit meiner bereits gebuchten Reise, wenn ich nicht geimpft bin?
Wenn Sie nicht geimpft sind, haben Sie die Möglichkeit sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen, sofern zum Reiseantritt die geforderten Voraussetzungen eines vollständigen Impfschutzes erfüllt sind. Alternativ bieten wir Ihnen an, kostenlos bis 31.01.2022 von Ihrer gebuchten Reise zurückzutreten, sofern die Reise vor dem 15.11.2021 gebucht wurde.
Darf ich mitreisen, wenn ich eine ärztliche Befreiung habe?
Welche Vorteile hat die „2 G-Regel“ für Sie als Reisegast?
Wir halten uns stets an die aktuell geltenden Vorgaben, um so ein sicheres und angenehmes Reisen zu gewährleisten. Beispielsweise entfällt durch die „2 G-Regel“ – unter bestimmten Voraussetzungen – die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Busfahrt (Inzidenz- und Länderabhängig).
Welche weiteren Hygienemaßnahmen gelten zusätzlich?
Natürlich haben wir weiterhin geltende Präventionsmaßnahmen, die in unserem Hygiene- und Sicherheitskonzept festgehalten sind.
Gilt die „2 G-Regel“ auch für Kinder?
Kinder bis 12 Jahre sind von der Regelung ausgenommen.
Was ist, wenn die Pandemie-Lage sich entspannt?
Es war für uns kein leichter Schritt unseren Gästekreis einschränken zu müssen. Jedoch kann die Reisequalität, durch verschiedene Einreisevorschriften für nicht-geimpfte Personen, die Suche nach Testmöglichkeiten und der damit verbundene Zeit- und Energieaufwand, stark darunter leiden. Dies wollten wir keinem unserer Gäste zumuten. Selbstverständlich werden wir die „2 G-Regel“ wieder aufheben, sobald das Infektionsgeschehen und die Umstände dies erlauben.